Der Verein

Leistungen und Vorteile

Wir bieten eine umfassende Palette an Dienstleistungen an, die im Mitgliedsbeitrag enthalten sind:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beratung zu Kindergeld, Riester-Rente und Eigenheimerwerb
  • Vertretung bei Steuerrechtsstreitigkeiten vor der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten
  • Unterstützung bei der Korrespondenz mit Finanzämtern

Zusätzlich profitieren unsere Mitglieder von der Sicherheit einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, die sie vor möglichen Beratungsfehlern schützt​

Unsere Mission

Unsere Hauptaufgabe ist es, unseren Mitgliedern zu helfen, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und dabei optimale steuerliche Vorteile zu erzielen. Jährlich erstellen wir rund 1.500 Einkommensteuererklärungen und führen umfangreiche steuerliche Beratungen durch. Dabei legen wir großen Wert auf Qualität und Genauigkeit. Unsere internen Arbeitsrichtlinien und Checklisten entsprechen den strengen Qualitätsnormen der ISO9001 und ISO77700​

Geschichte und Philosophie

Der Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V., kurz: LOHI Sachsen e.V.,  wurde im Jahre 2004 in Döbeln in Sachsen gegründet und hat seinen Sitz in Leipzig. Es werden Beratungsstellen in Döbeln und Waldheim unterhalten. Die Hauptgeschäftsstelle (Sitz des Vorstands) befindet sich in Leipzig. Der Verein ist aus dem Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. – der bereits im Jahre 1992 Beratungsstellen in Döbeln und Waldheim eröffnete – hervorgegangen.

Gesetzliche Beratungsbefugnis

Gesetzliche Beratungsbefugnis

Die gesetzliche Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes geregelt. Sie ermöglicht die Beratung von Mitgliedern bei der Einkommenssteuererklärung, wenn Einkünfte

  • aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn)
  • aus wiederkehrenden Bezügen (aus z.B. Rente)
  • aus Unterhaltsleistungen

vorliegen und/oder Einnahmen

  • aus Kapitalvermögen
  • aus Vermietung und Verpachtung
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften und
  • aus dem Betrieb einer selbstgenutzten Photovoltaikanlage bis 30 kWp Leistung

soweit diese insgesamt EUR 18.000 bei Ledigen bzw. EUR 36.000 bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

Für die Beratungsbefugnis unschädlich sind darüber hinaus Aufwandsentschädigungen, wenn diese aus öffentlichen Kassen stammen und in voller Höhe steuerfrei sind sowie Einnahmen aus einer nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit (Übungsleiter, § 3 Nr.26 und § 3 Nr.26a EStG), wenn diese Einnahmen in voller Höhe steuerfrei sind.

Die Beratungsbefugnis umfasst auch andere Themen wie

  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Investitionszulage nach §§ 3 – 4 InvZulG 2010
  • Kindergeld im Sinne des EStG
  • Eigenheimzulage
  • Wohnungsbauprämie
  • steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge (Riesterrente)
  • haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Sinne des § 35 a EStG und damit zusammenhängende Arbeitgeberaufgaben

Gleichlautender Ländererlass der Finanzbehörden zur Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 13.02.2023

Vereinssitz

Sitz des Vereins und Hauptgeschäftsstelle:

Vereinssitz:
Lohnsteuerhilfeverein Sachsen e.V.
Erich-Zeigner-Allee 22, 04229 Leipzig

eingetragen beim Amtgericht Leipzig unter VR 4620

anerkannt durch die Oberfinanzdirektion Chemnitz

USt-Nr. 236/141/02160

Vorsitzender des Vorstands: Michel Schunke, Steuerberater
Stellvertreter: Katrin Reiß, Bachelor of Arts, Elke Gonze, SFA

Hauptgeschäftsstelle (Verwaltung)
Kreuzstr. 1, 04720 Döbeln
Tel. 03431 / 579 579 – Fax. 579 555

E-Mail: sachsen@lohi-sachsen.de

Beratungsstellen

Mehr Informationen: