Steuerveranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern
Allgemein: Für unbeschränkt steuerpflichtige Ehegatten (Inländer) sowie die per Gesetz gleichgestellten Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz bestehen bei der Art der Einkommensteuerveranlagung Veranlagungswahlrechte, die bei geschickter Gestaltung im Einzelfall zu erheblichen steuerlichen Vorteilen führen können. Verheiratete Steuerpflichtige…
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