Frist zur Abgabe der Steuererklärungen (§ 149 Abs. 2 AO)
Werden die Steuererklärungen durch einen Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder sonstigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe erstellt, wird die Abgabefrist für die Erklärungen des Kalenderjahres 2024 stillschweigend bis zum 30.04.2026 verlängert. Hierbei geht die Finanzverwaltung davon aus,…
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