Frist zur Abgabe der Steuererklärungen (§ 149 Abs. 2 AO)
Die Abgabefrist für steuerlich beratene Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2023 wurde verlängert. Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2023 sind damit bis zum 02.06.2025 beim Finanzamt abzugeben. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen, endete…
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